Das Steuerrecht für medizinische Heilberufe hält Besonderheiten bereit, die uns vertraut sind. Auch die Querverbindungen des Steuerrechts zu den anderen Rechtsgebieten, die Ihren Beruf betreffen können, sind uns geläufig und werden bei Notwendigkeit in die laufende steuerrechtliche Beratung einbezogen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit medizinischen Heilberufen können wir die für Ihren wirtschaftlichen Erfolg notwendige Lotsenfunktion hinsichtlich Ihrer betriebswirtschaftlichen Kennzahlen erfüllen und selbstverständlich Ertragsplanungen und Businesspläne erstellen sowie Investitionsvorhaben jeder Art begleiten.
Und auch die zahlreichen Bewertungsverfahren für Ihr Unternehmen überblicken wir zu Ihrem Vorteil.
Zum Kreis unserer Mandanten zählen
Ärzte und Zahnärzte jeder Fachrichtung
niedergelassen in Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ
in Kooperationen wir Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften
Betriebsmediziner
Belegärzte
Chefärzte
Psychologen
Palliativstützpunkte
Pflegedienste und Pflegeheime
Sanitätshäuser
Physiotherapeuten
Logopäden
Ergotherapeuten