Das Steuerrecht für Vereine und Stiftungen ist längst ein Sondergebiet. Es verfügt über ein ganz eigenes Vokabular, wie zeitnahe Mittelverwendung, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, hinter welchen sich vielfältige und komplexe steuerrechtliche Besonderheiten und Einzelfragen sowie Besteuerungsfolgen verbergen. Wir begleiten seit vielen Jahren gemeinnützige Organisationen in den verschiedensten Aufgabenstellungen und daraus resultierenden Aufgaben der steuerlichen Beratung und Begleitung.
Zum Kreis unserer Mandanten zählen
Diakonische und caritative Einrichtungen
Kirchliche Organisationen und deren Einrichtungen
Sportvereine
Berufs- und Dachverbände
Sonstige Interessenverbände