Unser Konzept der umfassenden Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand hat den Vorteil für Sie, dass wir Ihre Fragestellungen ganzheitlich betrachten können und dass Sie nicht die Kommunikation mehrerer Ansprechpartner koordinieren müssen, sondern Sie durch unsere interne Kommunikation der kurzen Wege stets einen direkten Draht zu uns haben. Ein weiterer Vorteil liegt in der umfassenden Ausbildung und langjährigen beruflichen Erfahrung der Menschen, die Ihre rechtliche Beratung in unserer Kanzlei sicherstellen, nicht nur allgemein rechtlich sondern auch in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.
Gern stellen wir Ihnen unser Team vor.
Peter Specht, Steuerberater und Rechtsanwalt
Ist steuer- und rechtsberatend tätig seit 1990. Er ist seit 1998 in der Kanzlei tätig und war zuvor als Steuerberater und Prokurist in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Er berät und verhandelt bei Bedarf auch steuerrechtliche und rechtliche Gestaltungsfragen in englischer Sprache und ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit allen Fragen des Umwandlungs(steuer)rechts sowie Gesellschaftsrechts vertraut.
Sabine Specht, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachanwältin für Medizinrecht, Notarin
Ist steuer- und rechtsberatend tätig seit 1990. Sie ist seit 1998 in der Kanzlei tätig und war zuvor in leitender Tätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse (Ersatzkasse) tätig und hat in dieser Zeit umfängliche Kenntnisse im Medizinrecht nicht zuletzt in den Gremien der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen erworben. Sie hat zuletzt in 2005 den Titel einer Fachanwältin für Medizinrecht erworben.
Silke Kullik, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
Sie ist seit 2002 rechtsberatend in der Kanzlei tätig. Zuvor hat sie nach einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten in der Kanzlei von Herrn Karl-Heinz Specht das Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen abgeschlossen und während und nach dem Studium neben den Schwerpunkten Arbeits- und Vertragsrecht das Steuerrecht in praktischer Tätigkeit vertieft. Frau Kullik ist seit 2006 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2011 Fachanwältin für Medizinrecht.
Mehr als 46 einzelne Gesetze komplett oder in Auszügen, darunter auch sozialversicherungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht können bei dem für die richtige Anwendung derselben verantwortlichen Arbeitgeber oder auch bei dem betroffenen Arbeitnehmer einen im besten Fall ratlosen Gesichtsausdruck hervorrufen. Unsere Kompetenz hilft, die im Einzelfall tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für arbeitsrechtliche Konfliktsituationen und auch zukunftsgerichtete Gestaltungen zu finden. Hierbei ist nicht selten auch im Arbeitsrecht für Unternehmen unser interdisziplinärer Ansatz von Steuer- und Rechtsberatung von Vorteil.
Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge einschließlich ergänzender Vereinbarungen wie Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtungen, Nutzungsüberlassungen, Nebentätigkeitserlaubnissen und vielem mehr – im Einzelfall unter Beachtung der betroffenen Tarifverträge und stets nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Zulassungs-, Gestattungs- und Statusfeststellungsverfahren.
Im Alltag ergeben sich stets aufs Neue vielgestaltige Fragestellungen mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Diese beantworten wir so schnell und unbürokratisch wie die Fragestellung es erlaubt. Und wenn es unvermeidlich wird, führen und begleiten wir Sie durch arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche
Medizinrecht ist nicht ein Rechtsgebiet, sondern ein Cross over von Berufs- und Standesrecht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Vergütungsrecht, Sozialversicherungs- und allgemeinem Versicherungsrecht, Straf-, Zivil-, Gesellschaftsrecht sowie ergänzend unvermeidlich Steuerrecht. Egal ob Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut, Pflegedienst oder Pflegeheim – die Querverbindungen der Rechtsgebiete in Ihrem Berufsleben sind vielfältig.
Niederlassung durch Neugründung oder Übernahme einer Praxis, Einstiege in Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften und dies ortgebunden oder überörtlich, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Konsil-, Belegarztverträge, Anstellung von Berufsträgern und sonstigen fachlichen Mitarbeitern, Zweigpraxen, Sonderbedarfs- und sonstige Zulassungen, Job-Sharing, Vergütungsvereinbarungen mit Krankenkassen und Sozialhilfeträgern. Dies alles löst eine Menge Fragen aus und benötigt Lösungen, die alle rechtlichen Themenfelder bedenken – und auch die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten nicht außer Acht lassen.
Wir strukturieren die notwendigen Schritte und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel. Wir führen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Gespräche mit Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern, Verwaltungsbehörden, Sozialhilfeträgern, Banken, Vermietern, Kooperationspartnern, Käufern oder Verkäufern, künftigen Mitarbeitern. Wir entwerfen bzw. prüfen die notwendigen Verträge, stellen die notwendigen Anträge und freuen uns mit Ihnen, wenn am Ende des Dickichts Ihre berufliche Tätigkeit in dem von Ihnen gewünschten Fahrwasser sicher verläuft. Auch in Ihrem beruflichen Alltag ergeben sich stets aufs Neue vielgestaltige Fragestellungen mit medizinrechtlichen Auswirkungen. Diese beantworten wir so schnell und unbürokratisch wie die Fragestellung es erlaubt.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche
Unser aller Berufs- und Privatleben ist von einem Netz aus Verträgen überzogen. Neben Arbeitsverträgen sind Mietverträge, Kaufverträge, Darlehens- und Leasingverträge, Wartungs- und Dienstleistungsverträge und die Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unser Alltag.
Häufig komplex in Struktur und Auswirkung sind Gesellschaftsverträge der verschiedensten Rechtsformen sowie auch Kooperations- und andere Unternehmensverträge, die das Miteinander von Gesellschaftern und Geschäftspartnern bestimmen. Wir sind Ihr Partner für selbst schwierigste Vertragswerke, souveräne Verhandlungen mit dem jeweils anderen Vertragspartner für sämtliche Vertragskonstellationen, die in Ihrem unternehmerischen oder privaten Leben wichtig sind oder werden.
Das Miteinander von Recht und Steuerrecht, soweit es sich auf das Vertragswerk auswirkt, berücksichtigen wir selbstverständlich.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche
Wir Menschen leben gern im Jetzt und Heute. Es füllt uns alle mit seinen beruflichen und privaten Aufgaben aus. Eine Zukunft, die unseren Rückzug aus dem beruflichen Leben oder gar unseren Tod beinhaltet, löst selten nur freudige Gedanken aus.
Wir können Ihnen Ihre Verantwortung als Unternehmer, für Ihr Lebenswerk und die Menschen in Ihrem Unternehmen voraus zu denken, und Ihre Verantwortung als Mensch, für Ihre Familie voraus zu planen und Streitigkeiten zu vermeiden, nicht abnehmen. Wir können aber mit Ihnen gemeinsam Ihre Überlegungen strukturieren, helfen, ein geordnetes Gerüst einer Nachfolgeplanung oder einer testamentarischen Lösung zu finden und Ihnen so eine Sicherheit für die Zukunft trotz unser aller unsicherem Ende geben.
Auch hier sind rechtliche und steuerrechtliche Aspekte Geschwister und unser interdisziplinärer Ansatz von Vorteil.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche
Vereine verfolgen vielerlei Interessen und entfalten die verschiedenartigsten Tätigkeiten. Die abwechslungsreichen Anforderungen der Praxis stellen ihre Vorstände, Beiräte und tätigen Mitglieder sowie auch Vereinsregistergerichte und Verwaltungsbehörden vor immer neue und oft nicht einfach zu überschauende Rechtsfragen.
Klare durchdachte Rechtsverhältnisse sind daher ein unverzichtbares Fundament für ein auf Dauer funktionierendes Vereins- und Stiftungswesen. Wir geben die notwendigen Hilfestellungen für die in Satzungen zu regelnden Rechtsverhältnisse, die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern, Vorständen, Beiräten und Mitgliederversammlungen und für die sonstigen rechtlichen Grundlagen der Vereins- bzw. Stiftungstätigkeit. Hierzu gehört auch die Begleitung der steuerrechtlichen Fragestellungen dieses Sondergebietes.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche
Es ist Ihr gutes Geld, das nicht bei säumigen Zahlern verbleiben soll. Wir prüfen für Sie, ob und wo sich die Einleitung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren lohnt und führen die notwendigen Schritte für Sie durch – mit langjähriger Erfahrung – nachhaltig und servicegerecht.
Unsere Kompetenz für Ihre Ansprüche